Privatdarlehen

Als Privatdarlehen werden Darlehen bezeichnet, bei denen sowohl Kreditgeber, als auch Kreditnehmer Privatpersonen sind. Die Vergabe von Privatdarlehen bedarf keiner besonderen Form. Ein privater Darlehensvertrag kann demnach auch mündlich abgeschlossen werden. In diesem Punkt unterscheidet sich das Privatdarlehen deutlich von vergleichbaren Darlehen, die durch Banken vergeben werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten für Privatdarlehen sind vielfältig und können von den Vertragsparteien frei bestimmt werden. Selbstverständlich gelten auch für Privatdarlehen gesetzliche Vorschriften, nach denen beispielsweise Wucherzinsen verboten sind. Meistens werden Privatdarlehen im Bekannten- und Verwandtenkreis vergeben, allerdings haben sich mittlerweile auch zahlreiche Plattformen etabliert, die über das Internet private Kreditnehmer und Kreditgeber zusammenbringen.