Maklercourtage

Als Maklercourtage oder auch Maklerprovision bezeichnet man die Vergütung, die vom Auftraggeber an den Makler gezahlt werden muss, wenn dieser einen Vertragsabschluss herbeiführt oder dem Auftraggeber Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweisen kann. Eine Maklercourtage wird beispielsweise im Bereich der Immobilienvermittlung erhoben, wobei sich diese bei Mietobjekten maximal auf zwei Monatsmieten belaufen darf. Auch beim Handel mit Wertpapieren spielt die Maklercourtage eine wichtige Rolle. Hier erheben die Wertpapierhändler eine Courtage. In vielen Bereichen ist die Maklercourtage gesetzlich festgelegt.