Kilometervertrag
Der Begriff Kilometervertrag stammt aus dem Fahrzeugleasing. Im Grunde genommen handelt es sich bei einem Kilometervertrag um eine Form von einem Leasingvertrag, bei dem die jährliche Kilometerlaufleistung des Leasingfahrzeugs vertraglich festgelegt ist. Der Hintergrund ist die Kalkulation des Leasinggebers, nach der das Leasingobjekt nach der Leasinglaufzeit noch einen bestimmten Restwert haben wird, wenn die entsprechende Kilometerlaufleistung nicht überschritten wird. Auf der Grundlage dieser Kalkulation wird beispielsweise die Ablösesumme für das verleaste Objekt festgelegt. Dabei trägt der Leasinggeber grundsätzlich das sogenannte Risiko des Restwertes. Dabei handelt es sich um das Risiko, dass auf der Grundlage beruht, dass das Leasingobjekt möglicherweise nicht zum kalkulierten Restwert veräußert werden kann.



