Kassenkredit

Als Kassenkredite werden in der Finanzwelt Kredite bezeichnet, die sich durch eine schnelle und unbürokratische Abwicklung auszeichnen und ausschließlich an die öffentliche Hand vergeben werden können. Kassenkredite sind daher nicht mit sogenannten Barkrediten zu verwechseln, die an Privatpersonen vergeben werden. Kassenkredite sind in der Regel variabel verzinslich und dienen der kurzfristigen Aufrechterhaltung der Liquidität öffentlicher Kassen. Gewissermaßen handelt es sich also um eine Art Dispositionskredit für die öffentliche Hand. Für die Finanzierung langfristiger Investitionen ist der Kassenkredit daher vollkommen ungeeignet.