Haftungskredit
Als Haftungskredit bezeichnet man üblicherweise eine spezielle Kreditform, die sich von bekannten Kreditformen dadurch unterscheidet, dass der Haftungskredit nicht als Gelddarlehen gewährt wird, sondern bargeldlos. Das Grundprinzip des Haftungskredits beruht dabei darauf, dass sich der Kreditgeber bei Fälligkeit dazu verpflichtet die Schuld des Kreditnehmers zu begleichen. Letztlich übernimmt also die kreditgebende Bank das Haftungsrisiko für die Kreditrückzahlung des Kunden. Praktisch übernimmt die Bank also die Kreditverpflichtungen des Kreditnehmers bis zur vertraglich vereinbarten Höhe gegenüber einem Dritten. In der Fachsprache spricht man auch von einem sogenannten Aval oder Avalkredit. Im grunde genommen handelt es sich hierbei um nichts anderes als eine Bürgschaft.



