Fälligkeitsdarlehen
Sogenannte Fälligkeitsdarlehen oder auch endfällige Darlehen, sind Darlehen, die erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig gestellt werden. Eine Rückzahlung der Darlehensschuld erfolgt demnach grundsätzlich erst zum Ende der Laufzeit des Darlehens, während die fälligen Zinsen meist in Form monatlicher Zinszahlungen abgegolten werden. Grundsätzlich gibt es allerdings auch Fälligkeitsdarlehen, bei denen die anfallenden Zinsen auflaufen und ebenfalls zum Laufzeitende beglichen werden müssen. In der Praxis werden Fälligkeitsdarlehen vor allem zur Realisierung von Immobilienfinanzierungen genutzt, wobei die am Laufzeitende anfallende Ablösesumme beispielsweise aus einer fällig werdenden Lebensversicherung beglichen werden kann. Bei Dispositionskrediten oder Lombardkrediten handelt es sich allerdings nicht um Fälligkeitsdarlehen, da weder ein feste Laufzeit noch die Zahlung einer einmaligen Ablösesumme vorgesehen ist.



