Effektivkredit

Bei einem Effektivkredit handelt es sich – anders als beim sogenannten Eventualkredit – nicht um ein bloßes Darlehensversprechen, sondern grundsätzlich um ein effektiv ausgezahltes oder noch effektiv auszuzahlendes Darlehen. Demnach handelt es sich bei Ratenkrediten beispielsweise grundsätzlich um Effektivkredite, während eine Bürgschaft in erster Linie einen Eventualkredit verkörpert. Wird der Bürge in Haftung genommen, handelt es sich bei der Bürgschaft allerdings ebenfalls um einen Effektivkredit. Eine genaue Abgrenzung beider Begrifflichkeiten ist daher nur bedingt möglich. Ein Effektivkredit muss allerdings nicht zwangsläufig auch zu einem Geldfluss führen. In der Praxis gibt es beispielsweise auch Effektivkredite, bei denen anderweitige Leistungen fließen.