Diskontkredit
Als einen Diskontkredit bezeichnet man im Allgemeinen, einen Geldbetrag, der von einer Bank für die vorausgegangene Diskontierung eines Wechsels bereitgestellt wird. Demjenigen, der den Wechsel einlöst, wird der Diskontkredit abzüglich des entsprechenden Diskonts, also den anfallenden Zinsen für die verbleibende Restlaufzeit, gutgeschrieben. Im Privatkunden Geschäft der Banken kommt ein solcher Vorgang so gut wie nicht vor.



