Damnum
Der Begriff Damnum steht im Zusammenhang mit Finanzierungsgeschäften für Abschlag oder Unterschiedsbetrag. Gemeint ist hier die Differenz zwischen dem nominalen, tatsächlichen Darlehensbetrag und der tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlten Summe. Betrachtet man das Damnum unter ökonomischen Gesichtspunkten, handelt es sich um einen Zins, der schon bei Auszahlung des Darlehens einbehalten wird. Aus dem Gesichtspunkt der Transparenz muss das Damnum in den effektiven Jahreszins einkalkuliert werden, sodass auch verschiedene Darlehensangebote mit unterschiedlich hohen Damnumsätzen vergleichbar sind. In der Praxis findet der Begriff Damnum aber nur im Zusammenhang mit Hypothekardarlehen Verwendung.



