Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, welches von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer vergeben werden kann. Dabei handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Vorschusszahlung in Form eines Gehaltsvorschusses, sondern um einen Darlehensvertrag, der unabhängig vom Beschäftigungsvertrag betrachtet werden muss. Üblicherweise werden Arbeitgeberdarlehen Arbeitnehmern zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt. In der Regel werden Arbeitgeberdarlehen aber nur für bestimmte Zwecke vergeben, zu denen beispielsweise der Erwerb von Wohnungseigentum oder die Finanzierung einer Weiterbildung zu zählen ist. Nicht zulässig sind hingegen Arbeitgeberdarlehen, die vergeben werden, damit der Arbeitnehmer Produkte des Arbeitgebers erwerben kann. Wie bei allen anderen Darlehensverträgen ist auch beim Arbeitgeberdarlehen ein schriftlicher Vertrag, aus dem beispielsweise der Kreditbetrag, die Laufzeit und die Höhe der vereinbarten Zinsen hervorgeht, unbedingt empfehlenswert.