Abschlussgebühr

Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen handelt es sich bei der Abschlussgebühr um eine Gebühr, die von den meisten Banken zum Zeitpunkt des Darlehens fällig wird. Diese Gebühr beläuft sich in der Regel auf einen Bruchteil des Darlehensbetrages (zum Beispiel ein Prozent) und ist vom Darlehensnehmer bei Abschluss zu bezahlen. In vielen Fällen wird die Abschlussgebühr auch auf den Kreditbetrag aufgerechnet. Zu Gunsten einer einfachen Vergleichbarkeit verschiedener Darlehensangebote sieht der Gesetzgeber vor, dass Abschlussgebühren in den effektiven Jahreszins einzurechnen sind. Die Höhe von Abschlussgebühren sollte immer im Kontext mit den Zinsen für das entsprechende Angebot betrachtet werde. Denn gerade im Darlehensbereich gibt es meist nur geringfügige Leistungsunterschiede.