Abruffrist
Im Zusammenhang mit Darlehensverträgen versteht man unter einer Abruffrist einen Zeitraum, innerhalb dessen Mittel aus dem Darlehensvertrag abgerufen werden müssen. Verstreicht die Abruffrist, kann die Bereitstellung von Mitteln aus dem Darlehen kostenpflichtig werden (Bereitstellungszinsen). Da diese zusätzlichen Kosten oft eine deutliche Belastung darstellen, sollte die Abruffrist möglichst immer eingehalten werden. Die Vereinbarung einer Abruffrist macht vor allem bei Finanzierungsvorhaben Sinn, bei denen zwar feststeht, das eine bestimmte Summe benötigt wird, der genaue Zeitpunkt der Auszahlung aber nicht feststeht. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei Baufinanzierungen der Fall, wenn es sich beispielsweise um ein Neubauvorhaben handelt. Hier ist grundsätzlich nie genau zu quantifizieren, wann die Mittel fließen müssen.



