Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist ein abstraktes, selbstschuldnerisches und bedingtes Zahlungsversprechen der Bank eines Importeurs gegenüber einem Exporteuer, in deren Rahmen sich die Bank zur Zahlung eines vertraglich vereinbarten Betrages an den Exporteur verpflichtet. Im Außenhandel gilt das Akkreditiv als geeignetes Zahlungsmittel zum Interessenausgleich von Käufer und Verkäufer. Durch eine auf einem Akkreditiv basierende Geschäftsabwicklung erhält auf der einen Seite der Käufer Gewissheit, dass nur dann Zahlung geleistet wird, wenn auch die Ware geliefert wird und auf der anderen Seite der Verkäufer, der Gewissheit darüber erhält, dass die Bezahlung auf jeden Fall bei Lieferung erfolgt. Per Akkreditiv lassen sich also zahlreiche Risiken im Außenhandel ausschließen.



