Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer, die auf alle Kapitalerträge erhoben wird, die den geltenden Sparer Pauschbetrag übersteigen. Die Abgeltungssteure wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt und beläuft sich derzeit auf 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Dadurch beträgt die Gesamtbelastung durch die Abgeltungssteuer maximal 28 Prozent. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Art Quellensteuer, da die Steuer unmittelbar von den Banken an der Einkunftsquelle abgeführt wird. Die Abgeltungssteuer wird unabhängig von der Form der Kapitalanlage erhoben. Kapitalerträge sind also pauschal abgeltungssteuerpflichtig, egal ob es sich um Kursgewinne oder Tagesgeldzinsen handelt. Dadurch werden verschiedene Anlageprodukte leichter zu vergleichen und steuerliche Vorteile einzelner Anlageprodukte abgeschafft.



